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Rechtliches Rund ums Fliegen

Kennzeichnungspflicht für Modellflugzeuge ab 2021

Flugzeugkennzeichen

Die Welt des Modellflugs hat sich ab dem 1. Januar 2021 spürbar verändert. Ab diesem Zeitpunkt sind Modellflieger dazu verpflichtet, sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu registrieren, sofern sie Flugmodelle mit einer Startmasse von mehr als 250 g steuern möchten oder ihr Flugmodell Sensoren zur Erfassung personengebundener Daten wie beispielsweise Kameras trägt.

Die eID – Dein elektronisches Kennzeichen

Sobald die Registrierung beim LBA erfolgreich abgeschlossen ist, erhält jeder Modellflugsportler seine persönliche “eID” (electronic Identification). Diese eID dient als Bestätigung der Registrierung und ist unbegrenzt gültig. Etwaige Datenanpassungen oder Löschungen können von jedem Modellflugsportler bequem in seinem individuellen Konto, welches beim LBA eingerichtet ist, vorgenommen werden.

So bringst du deine ID an

Die UAS-Betreiber-Nummer, die du im Zuge der Registrierung erhältst, muss nun auf all deinen Flugmodellen und Drohnen deutlich sichtbar angebracht werden. Dies ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Anders als zuvor muss die eID nicht mehr feuerfest ausgelegt sein. Du kannst sie beispielsweise ganz einfach per Aufkleber oder mit einem Filzstift anbringen. Zusätzlich muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, was bedeutet, dass du sie beispielsweise auch unter der Kabinenhaube verstecken kannst. Diese Kennzeichnung mit der eID ist ab dem 01. Mai 2021 gesetzlich vorgeschrieben.

Es ist wichtig zu beachten, dass die letzten drei Stellen der eID, die sich hinter dem Bindestrich befinden, als eine Art PIN behandelt werden müssen.

Mit dieser neuen Regelung möchte das Luftfahrt-Bundesamt eine bessere Überwachung und Identifizierung von Flugmodellen ermöglichen, um die Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten. Als Modellflugsportler ist es daher ratsam, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die Freude am Fliegen ohne Unterbrechungen zu genießen.

 

Hier der Originaltext des LBA

UAS-Kennzeichnung

Welche Unterlagen werden für eine Registrierung benötigt?

Für natürliche Personen:

  • Vollständiger Name (wie im Ausweisdokument angegeben), Geburtsdatum,
  • Scan eines offiziellen gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Pass) aus dem oben genannte Daten sowie das Gültigkeitsdatum hervorgehen (Format: PNG, JPG oder JPEG)
  • Anschrift,
  • E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
  • Name des Versicherers und Nummer der Versicherungspolice
  • Nur eine e-ID pro Person

Wo genau kann ich die Registrierung vornehmen?

Wir haben den Link hier eingefügt, der dich direkt zur Registrierungsseite des LBA führt

 

Wo kann ich Änderungen an meinem bestehenden Account, wie z.B. eine Adressänderung vornehmen?

Für Datenänderungen in einem bestehenden Account gibt es einen separaten Zugang. Durch nachfolgenden Link gelangst du direkt auf die entsprechende Seite beim LBA

Hier kannst du u.a. auch Deine e-ID einsehen

 
e-ID beim LBA

 

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