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Mitgliedsbeiträge

Hier finden Sie die aktuellen Mitgliedsbeiträge unseres Vereins.
Die Dokumente stehen sowohl zur direkten Ansicht auf der Webseite als auch als PDF zum Download bereit.

📄 Mitgliedsbeiträge des MFC Ölbronn-Dürrn (PDF)

Mitgliedsbeiträge und Probemitgliedschaft
MFC Ölbronn-Dürrn e.V.

(Auszug)

Stand 07.03.2026

1. Beitragshöhe

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt:
52 € pro Jahr für reguläre Mitglieder
15 € pro Jahr für Schüler, Studenten und Auszubildende

Der Verein erhebt derzeit keine Aufnahmegebühr, um den Einstieg in den Modellflug möglichst unkompliziert zu gestalten.

2. Kostenlose Probemitgliedschaft
Interessierte Modellflugfreunde können unseren Verein im Rahmen einer kostenlosen Probemitgliedschaft für das laufende Kalenderjahr kennenlernen.
Während dieser Zeit kann der Flugplatz genutzt und das Vereinsleben kennengelernt werden.
Am Ende des Jahres kann in Ruhe entschieden werden, ob eine reguläre Mitgliedschaft gewünscht ist.

Während der Probemitgliedschaft fallen keine Mitgliedsbeiträge an.
Die Probemitgliedschaft beginnt mit Eingang eines unterschriebenen Probemitgliedsantrags beim Verein.
Die kostenlose Probemitgliedschaft gilt längstens bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres.
Der Verein kann die Probemitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden.
Probemitglieder besitzen kein Stimmrecht und können keine Vereinsämter ausüben.

2.2. Voraussetzungen für die Teilnahme am Flugbetrieb:
– Gültige Haftpflichtversicherung für Modellflugzeuge
– Kenntnisnachweis (ab 2 kg Fluggewicht oder über 120 m Flughöhe)
Die Flugordnung des Vereins gilt uneingeschränkt und ist schriftlich anzuerkennen.

3. Beitragspflicht und Zahlungstermin
Der Mitgliedsbeitrag ist grundsätzlich als voller Jahresbeitrag zu entrichten.
Der Zahlungstermin ist der 28. Februar des laufenden Kalenderjahres.
Der Einzug per SEPA-Lastschrift erfolgt im Februar des jeweiligen Kalenderjahres.

4. Nichteinlösung von Lastschriften
Wird eine SEPA-Lastschrift aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen nicht eingelöst, erhebt der Verein eine Kostenpauschale von 8 €.

5. Ermäßigungen auf Mitglieds- und DMFV-Beiträge
Nachweise für ermäßigte Mitgliedsbeiträge sind unaufgefordert bis spätestens 15. September des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.

6. Mitwirkungspflichten der Mitglieder
Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen ihrer persönlichen Daten mitzuteilen, insbesondere Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung.

7. Kündigungen und Änderungen des Versicherungsstatus (DMFV)
Kündigungen der DMFV-Mitgliedschaft sowie Änderungen des Versicherungsstatus von Mitgliedern, die über den Verein beim Deutschen Modellflieger Verband (DMFV) versichert
sind, müssen dem Vorstand bis spätestens 15. September des laufenden Kalenderjahres schriftlich mitgeteilt werden.

Maßgeblich ist der Eingang der Mitteilung beim Vorstand.
Änderungen des Versicherungsstatus können nur berücksichtigt werden, soweit die Meldefristen des DMFV eingehalten werden können.
Später eingehende Mitteilungen können erst für das folgende Kalenderjahr berücksichtigt werden.

Hinweis
Die vollständige Beitragsordnung mit allen organisatorischen Regelungen ist/geht allen Mitgliedern unaufgefordert per Mail zu und kann auch jederzeit beim Vorstand eingesehen werden.

Hinweis zur Satzung
Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft finden sich in der Satzung des Vereins.
Im Zweifel gelten die Bestimmungen der Vereinssatzung.

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